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Fachliche Kompetenzen
und Quereinstieg

Die Sicherung des Kindeswohls ist die zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Schutz von Minderjährigen in (teil)stationären Einrichtungen wird hauptsächlich von pädagogischen Fachkräften getragen. Doch wird die Sicherstellung und der Ausbau der Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe durch den Fachkräftemangel gefährdet.

Um diesen Fachkräftebedarf zu begegnen hat das LVR-Landesjugendamt Rheinland und das LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe ein „Maßnahmenpaket zur Erweiterung des Personenkreises zur Betreuung in Gruppenangeboten“ erstellt. In diesem Zuge wurden weitere Studiengänge und Abschlüsse als (sozial)pädagogische Fachkräfte anerkannt.

Weiterhin soll es Quereinsteiger*innen mit einer artverwandten Fachausbildung erleichtert werden sich zur Betreuungskraft zu qualifizieren.

Zu den artverwandten Berufsgruppen zählen:

  • Lehrer*innen
  • Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Physiotherapeut:innen
  • Arbeitspädagog*innen/-erzieher*innen
  • Hebammen
  • Gesundheitspfleger*innen (u.a. Pflegefachkräfte, Kinderkrankenpfleger*innen)
  • Kinderpfleger*innen
  • Heilerziehungspflege- Helfer*innen
  • Familienpfleger*innen
  • Sozialassistent*innen
  • Kulturpädagog*innen (u.a. Kunst-, Theater- und Musikpädagog*innen)
  • BA Bildungswissenschaften
  • Religionspädagog*innen

Zusätzlich wurden weitere Möglichkeiten für Personen geschaffen, die weder eine grundständige pädagogische Ausbildung absolviert haben, noch zu einer artverwandten Berufsgruppe zählen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen und unter Delegation von Fachkräften in der sozialpädagogischen Arbeit eingesetzt werden, zum Beispiel für Fahrten, den Freizeitbereich oder ggf. in der Nachtbereitschaft.

Weitere Informationen zum Maßnahmenpaket des LVR und LWL finden Sie hier

Sprechen Sie uns an, wir prüfen gerne Ihre Möglichkeiten!

info@courage.nrw