Die Sicherung des Kindeswohls ist die zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Schutz von Minderjährigen in (teil)stationären Einrichtungen wird hauptsächlich von pädagogischen Fachkräften getragen. Doch wird die Sicherstellung und der Ausbau der Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe durch den Fachkräftemangel gefährdet.
Um diesen Fachkräftebedarf zu begegnen hat das LVR-Landesjugendamt Rheinland und das LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe ein „Maßnahmenpaket zur Erweiterung des Personenkreises zur Betreuung in Gruppenangeboten“ erstellt. In diesem Zuge wurden weitere Studiengänge und Abschlüsse als (sozial)pädagogische Fachkräfte anerkannt.
Weiterhin soll es Quereinsteiger*innen mit einer artverwandten Fachausbildung erleichtert werden sich zur Betreuungskraft zu qualifizieren.