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Mutter/Vater-Kind-Betreuung

Informationen für Jugendämter

Das Hilfsangebot basiert auf der Grundlage der stationären Hilfe gemäß § 19 SGB VIII sowie § 27, 34, 36 und 41 SGB VIII und stellt eine intensive Betreuung und Begleitung von schwangeren Jugendlichen sowie jungen Müttern und Vätern mit ihren Säuglingen dar.

Unser Hilfsangebot richtet sich an junge Schwangere und junge Elternteile ab 14 Jahren mit ihren Säuglingen und / oder Kindern, die sich an einem Punkt in ihrem Leben befinden, an dem sie in einer solchen Notlage sind, dass sie vorübergehend stationäre Unterbringung und intensive Unterstützung brauchen. Oftmals können die jungen Schwangeren und Elternteile aufgrund der Schwangerschaft und Geburt nicht in ihrer bisherigen Umgebung (Elternhaus, Heimgruppe etc.) bleiben. Ein weiterer Grund kann eine eingeschränkte Gruppenfähigkeit der jungen Schwangeren und jungen Elternteile sein. Eine Betreuung in einer kleineren Wohngemeinschaft ist von Vorteil, wenn die Betreuten bereits an größeren Gruppen gescheitert sind.

Eine stationäre Unterbringung ist auch dann angebracht, wenn junge Schwangere oder Elternteile Defizite im Persönlichkeitsbereich aufzeigen, die unterstützende Hilfe zum Erwachsenwerden nötig machen und dabei die Möglichkeit erhalten ihre Beziehung zum Kind gemeinsam mit den Betreuern zu klären. Diese fachliche Unterstützung dient dazu gemeinsam mit allen Beteiligten zu klären, ob sie bereit und in der Lage sind, für die Sicherheit und die gesunde Entwicklung ihres Kindes zu sorgen.

Bei Bedarf kann trägerintern Unterricht für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Anspruch genommen werden.

Für nähere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ihre Ansprechpartnerin:

Runa Illert-Hoffmann
r.illert-hoffmann@courage.nrw

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