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Intensive Sozialpädagogische Familienhilfe

Informationen für Jugendämter

Das Hilfsangebot basiert auf der Grundlage des §31 SGB VIII und stellt eine intensive Betreuung und Begleitung von Familien im eigenen Wohnraum dar.

Das Hilfsangebot ist geeignet für Familien, deren persönliche Lebensverhältnisse die Voraussetzung für den Verbleib im eigenen Wohnraum zulassen und die keine 24-Stunden-Betreuung benötigen. Der Hilfebedarf sollte im Wesentlichen die Beratung bei Erziehungsfragen sowie die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und bei der Lösung von Konflikten umfassen und so angelegt sein, dass Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden kann. Die betreute Familie sollte bereit sein, die Hilfe anzunehmen und aktiv an dieser mitzuwirken, damit eine drohende Fremdunterbringung der Kinder vermieden werden kann. Die aufsuchende Arbeit kann auch früh am Morgen bzw. spät am Abend sowie an Wochenenden geleistet werden, um gezielt besonders herausfordernde familiären Routinen zu unterstützen.

Die Intensive Sozialpädagogische Familienhilfe wird grundsätzlich als eine räumlich gekennzeichnete und zeitlich befristete Maßnahme mit einer Höchstdauer von 2 Jahren angeboten. Der Betreuungsverlauf wird in unterschiedliche Phasen eingeteilt, in deren Verlauf der Umfang der Hilfe schrittweise reduziert wird. Die Hilfe wird über das regional zuständige Jugendamt installiert. Es findet eine regelmäßige Hilfeplanung im Rhythmus von 3 Monaten statt.

Bei Bedarf kann trägerintern Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht in Anspruch genommen werden.

Für nähere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ihre Ansprechpartnerin:

Runa Illert-Hoffmann
r.illert-hoffmann@courage.nrw

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